Umweltzone kommt am 1. November 2015 – Mängel im Luftreinhalteplan

– – Update Oktober 2015 – –

Ab 1. November 2015 wird es in Darmstadt eine Umweltzone geben. Zudem wird das bestehende LKW-Durchfahrtverbot erweitert: zukünftig dürfen LKW >3,5 t mit Start/Ziel in den Kreisen Darmstadt/Dieburg und Odenwaldkreis nicht mehr durch Darmstadt fahren. Diese Information wurde der “2. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt” entnommen.

Zudem will die Stadt Roßdorf ein LKW-Durchfahrtsverbot ab 1. November verhängen. (Quelle: Echo Online)

Der Luftreinhalteplan-Entwurf ist hier abrufbar: http://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/luftreinhaltung/index.htm

Zu den geplanten Maßnahmen habe ich einen weiteren Artikel geschrieben.

An vielen Stellen wird auf das Gutachten “Wirkungsanalyse verkehrsbezogener Maßnahmen in Darmstadt durch Modellierung” der IVU Umwelt GmbH verwiesen, welches hier heruntergeladen werden kann:
https://hmuelv.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/wirkungsanalyse_verkehrsbezogener_massnahmen_in_darmstadt_durch_modellierung_-_maerz_2014.pdf

Im Entwurf zum Luftreinhalteplan habe ich einige Mängel gefunden, deshalb habe ich eine Einwendung geschrieben. Diese ist nachfolgend dokumentiert.

Inhalt

1. Einwand zu Kapitel 6.4.2.3 “Nutzung von Ökostrom”

Zitat: “Ausbau des Wärmenetzes für die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung mit Biomasse / Biogas als Energieträger im Heizkraftwerk Arheilgen.

Nach meinem Kenntnisstand wird in den Sommermonaten keine Kraft-Wärme-Kopplung im Heizkraftwerk Arheilgen ausgeführt.
Vielmehr wird im Sommer auf konventionelle Gasbrenner zurückgegriffen.

Diese Information ist aus meiner Sicht relevant und sollte im Luftreinhalteplan stehen. Beziehungsweise sollte der gesamte Absatz nicht im Luftreinhalteplan stehen. Zudem passt der Text inhaltlich nicht zur Kapitelüberschrift.

2. Einwand zu Kapitel 6.4.2.5 “Fernwärmenutzung”

Zitat: “Um den Wirkungsgrad dieser Kraftwerke zu erhöhen, wird mittels Kraft-Wärme-Kopplung die Wärme .. ausgekoppelt.
Mir fehlt die Angabe, welchen Anteil die Kraft-Wärme-Koppelung an der gesamten Wärmeerzeugung hat.
Nach meinem Kenntnisstand wird in den Sommermonaten keine Kraft-Wärme-Kopplung im Heizkraftwerk Arheilgen ausgeführt. Vielmehr wird im Sommer auf konventionelle Gasbrenner zurückgegriffen.

Die Angabe “Mehr als 10% aller Haushalte in Darmstadt werden bereits .. mit Fernwärme versorgt” im gleichen Kapitel finde ich irreführend, denn es ist aus meiner Sicht nicht zu erwarten, dass sich dieser Anteil in der nächsten Zeit relevant erhöht (außer auf den Konversionsflächen, und da gab es vorher auch Fernwärme).

4. Einwand zu Kapitel 7.2.3.2 “Untersuchte Maßnahmen, die nicht umgesetzt werden – Einrichtung von Pförtnerampeln”

Bei L3097 Kranichsteiner Straße wurde geprüft, die Ampel im Zentrum von Kranichstein zur Pförtnerampel umzurüsten.
Es sollte aber aus meiner Sicht die Neuerrichtung einer Ampel ausserhalb des bebauten Bereiches, z.B. auf Höhe des Jagdschlosses, geprüft werden.

Bei B26 Hanauer Straße wurde nicht beachtet, dass die Busse auf einer separaten Spur am Stau vorbeifahren können. Der Schluss, dass 5.600 Fahrgäste eine verlängerte Fahrzeit hätten, ist somit nicht korrekt.

Bei B3 Karlsruher Straße wird eine positive Wirkung der Pförtnerung bescheinigt.

Angeblich würden Pförtnerampeln ihren Zweck nicht erfüllen, wenn sie nur vereinzelt eingesetzt würden.
Dem widerspreche ich. Vielmehr führt jedes weitere Hindernis für Kfz dazu, dass Autofahren unattraktiver wird. Es werden weniger Menschen mit Auto in die Stadt fahren und somit weniger Schadstoffe ausgestoßen.

Nach meiner Auffassung können und sollten sowohl an der L3097 Kranichsteiner Straße, an der B26 Hanauer Straße als auch an der B3 Karlsruher Straße Pförtnerampeln eingeführt werden.
Diese Maßnahme ist auch erforderlich, denn mit den aktuell geplanten Maßnahmen wird der NO-Grenzwert voraussichtlich nicht eingehalten werden.

5. Einwand zu Kapitel 8 “Zusammenfassung”

Die Maßnahme “Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen” wird nicht erwähnt. Aus meiner Sicht kann gerade diese Maßnahme eine starke Reduktion der Emissionen erwirken.
Ich widerspreche deshalb dem Satz aus Kapitel 8: “Zusammen mit den Maßnahmen, die bereits in den vergangenen Jahren umgesetzt wurden, sind die Möglichkeiten zur Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung auf lokaler und regionaler Ebene weitgehend ausgereizt.”

Reaktion der Behörde

Frau Mang vom Hessischen Umweltministerium schrieb mir zu der Einwendung:

Eine separate Beantwortung der Einwendungen erfolgt nicht. Auf sie wird bei der endgültigen Aufstellung des Luftreinhalteplans in einem eigenen Kapitel eingegangen.

Umsetzung der Mängel im endgültigen Luftreinhalteplan

Im fertigen Luftreinhalteplan wurde auf die Einwendung eingegangen.  Details folgen zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert