Illegales Gehwegparken

DA Mollerstadt 10.6.12In Darmstadt wird in nahezu jeder Straße illegal auf dem Gehweg geparkt.

Dies ist nicht nur störend für den Fußverkehr, sondern oft genug auch gefährlich, wenn man auf die Fahrbahn ausweichen muss, weil nicht genügend Platz z.B. für den Kinderwagen vorhanden ist.

Fußgänger und Radfahrer sind die Pioniere der postfossilen CO2-freien Mobilität. Sie sind die Vorbilder unserer Gesellschaft.

Gehwegparken wird in Darmstadt noch toleriert, wie die Antwort der Stadt auf eine Forderung des Bürgerhaushaltes zeigt.

Allerdings gibt es von der Stadt Darmstadt Vorbereitungen zur Einführung einer Parkraumbewirt­schaftung: Dokumentation Rundgang mit Bürgern durchs Kapellplatz- und Woogsviertel 2015.

Inhalt

Wie viel Gehweg bleibt übrig?

Das Aktionsbündnis Verkehrswende hat Übersichtskarten erstellt, wo auf dem Gehweg geparkt wird und wie viel Platz dem Fußgänger noch bleibt.
Übersichtskarten gibt es für die Mollerstadt, das Woogsviertel, das Kapellplatzviertel (Nähe Lindenhofstraße), das Verlegerviertel (Nähe h_da), die Waldkolonie und Bessungen-Nord.

Die Einstufung der Rest-Gehwegbreiten wurde von der Initiative “Geh weg vom Gehweg” aus Karlsruhe übernommen.

Wie breit sollen Gehwege sein?

Die Regelbreite beträgt 2,50 m. Je nach örtlicher Situation sind erhebliche Mehrbreiten einzuplanen.
An Straßen mit gemischter Wohn- und Geschäftsnutzung gelten Gehwegbreiten von mindestens 3,30 m als Grundanforderung.
Quelle: www.geh-recht.info

Mehr Informationen dazu auf unserer Extra-Seite zu Gehwegen.

Wie viel Rest-Fahrbahn soll verbleiben?

Eine Fahrbahnbreite von weniger als 3,05 m wird als Engstelle definiert.
Für den Begegnungsverkehr PKW-PKW werden 4,75 m benötigt.
Für den Begegnungsverkehr PKW-LKW werden 5,55 m benötigt.
Quelle: Richtline für die Anlage von Stadtstraßen, FGSV-Verlag (leider nicht frei verfügbar)

Wie parke ich, wenn die Rest-Fahrbahnbreite die 3,05 m unterschreitet?

An solchen Stellen ist das Parken nicht zulässig.

Wo ist in Darmstadt kostenfreies Parken möglich?

Demnächst nur noch ausserhalb der Innenstadt. Hierzu ein Zitat aus dem Darmstädter Echo vom 4.7.12: “Darmstadts Verkehrsdezernentin Brigitte Lindscheid bezeichnete es als ihr Ziel, in der ganzen Innenstadt Parkgebühren einzuführen.”

Was kann ich machen, wenn ein Fahrzeug auf dem Gehweg steht?

  1. Ordnungsamt informieren.  Diese Telefonnummer ist bis 24 Uhr erreichbar: 06151/13-2265
  2. Parke-nicht-auf-unseren-Wegen-Aufkleber (“Spuckis“) verteilen.
  3. Anzeige stellen.

Gehweg-Aktionen in anderen Städten

Initiative “Geh weg vom Gehweg” aus Karlsruhe hat Kriterien aufgestellt, wie breit ein Gehweg sein sollte. Ausserdem hat sie in vielen Straßenzügen ein Umdenken erreicht.
http://geh-weg-vom-gehweg.blogspot.de

In Karlsruhe gibt es die städtische Aktion “Faires Parken“. Im Rahmen der Aktion ist eine informative Broschüre entstanden.
Bis 2013 gab es eine Duldungsregelung.

Auf der Website “Parke nicht auf unseren Wegen” können falschparkende Fahrzeuge gemeldet werden.

Mit der Android-App “Wegeheld – freie Wege für clevere Städte” von der “Agentur für clevere Städte” können falschparkende Fahrzeuge direkt mit dem Smartphone gemeldet werden.

Der Stadtteilverein Heidelberg-Handschuhsheim e.V. hat bereits 2001 eine Aktion Gehwege durchgeführt. Dort hat die Verteilung des Infozettels innerhalb von einer Woche zum massiven Rückgang des Gehwegparkens geführt.

Der Fußgängerverein FUSS e.V. führt 2012 die Kampagne “Rückgewinnung der Gehwege” durch. Zusätzlich gibt es einen Artikel von Stefan Lieb, welcher in der Zeitschrift mobilogisch! erschienen ist.
FUSS e.V. hat auch eine Website zum Gehwegparken erstellt:
www.gehwege-frei.de

Rheinstetten (Baden-Württemberg) appelliert an seine Bürger, nicht auf dem Gehweg zu parken (Meldung von März 2012).

In Köln gibt es eine Initiative, die sich gegen das tolerierte Gehwegparken wendet. Sie hat auch einen offenen Brief geschrieben.
http://www.agorakoeln.de/2017/03/gehwegfrei-offener-brief/

Rechtliche Informationen

In der Richtlinie “Empfehlungen für Fußgängeranlagen” (EFA 2002) der Forschungsgesellschaft Straßenverkehr steht in Kapitel 3.1.3:

“Das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen ist gesetzlich verboten und insbesondere bei Parkdruck baulich zu unterbinden.”

Auf S. 14 heißt es weiter:

“Bei hohem Parkdruck können zusätzlich Absperrelemente, wie Poller, Pflanzkästen oder Fahrradständer zweckmäßig sein. [..]
Sofern die Absperrelemente die erforderliche Gehwegfläche einschränken, ist zu prüfen, ob deren Anbringung unmittelbar am Bordstein bei gleichzeitiger Verengung der Fahrbahn durch Markierung möglich ist.“

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Verkehrswende für Darmstadt