Tempo 30 nur schwer umsetzbar

Tempo 30 von 22-6 Uhr in der Frankfurter Straße.
Tempo 30 von 22-6 Uhr in der Frankfurter Straße.

Die Regelgeschwindigkeit innerorts beträgt 50 km /h.
Wenn eine Kommune eine geringere Geschwindigkeit ausweisen möchte, muss sie das begründen.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Darmstadt zeigt, dass ein Tempolimit auf Hauptverkehrsstraßen nur in seltenen Fällen angeordnet werden kann.

Im Entwurf (Vorlage 2015/0320) wird als einzige größere Maßnahme genannt:

Anordnung von Tempo 30 in der Frankfurter Straße (zwischen Bismarckstraße und Rhönring) zwischen 22 und 6 Uhr.

*** Update 16.1.2016: In dieser Woche wurde die Tempo-30-Beschilderung in der Frankfurter Straße aufgestellt. ***

Als Anlage zur Vorlage gibt es eine Auflistung von Bürgervorschlägen, wo Lärmschutzmaßnahmen in Darmstadt umgesetzt werden sollten.

In der Antwort zu den meisten Vorschlägen steht z.B.:

  • Die Voraussetzungen der StVO für Tempo 30 liegen dort nicht vor. Es gibt nicht die erforderliche Mindestminderung des Verkehrslärms um 3 dB (A).
  • Durchgangsverkehr zu verlegen ist nicht möglich.
  • Bei diesen Hauptverkehrsstraßen ist Straßenverkehrsführung nicht veränderbar.
  • Die ..straße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
  • Tempo 30 km/h nicht realisierbar aufgrund Verwaltungsrichtlinien des Bundes.
  • Lärmbelastungen im Neubau sind bauseits zu lösen und können nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.
  • Musik-Lärm, Maschinenlärm, Schmutz und Abgase sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
  • Glockengeläut ist kein Verkehrslärm und damit nicht Bestandteil der Lärmaktionsplanung.
  • Aufgrund des Abstandes der Wohnbebauung zur Straße erreicht die durch ein Tempolimiterreichbare Lärmreduzierung im Gegensatz zu einigen Straßen mit Wohnhäusern unmittelbar am Straßenrand nicht das gesetzlich vorgeschriebene Minimum der Lärmreduzierung.
  • Es besteht in Darmstadt ein Nachtfahrverbot für alle Lkw ab 3,5 t zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Insofern ist Lkw-Lärm ab 4:30 nicht nachvollziehbar.
  • Fortführung der Lärmschutzwand auf der A5: Der Straßenbaulastträger (Hessen Mobil) hat diese Forderung abgelehnt, da die Lärmwerte hier eingehalten werden.
  • Fahrbahnverengung teilweise kontraproduktiv, da bremsen sehr lärmintensiv mit hohem Schadstoffausstoß.

Ein Gedanke zu „Tempo 30 nur schwer umsetzbar“

  1. Auf der Hügelstrasse hat sich nichts geändert, da wird noch immer mit sehr hoher Geschwindigkeit gefahren, das Tempolimit von 30kmh interessiert anscheinend niemand.

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