Stickoxid-Grenzwertüberschreitung in Darmstadt

In Stuttgart gab es diese Woche ein Gerichtsurteil, welches die Autobauer und Politiker aufschrecken ließ: Fahrverbote bei Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte seien erforderlich!

Das Urteil ist erstmal nicht rechtskräftig, und gilt auch nur für Stuttgart. Dennoch lohnt es sich, die Darmstädter Luftwerte anzusehen. Denn auch in Darmstadt hat die Deutsche Umwelthilfe eine Klage laufen.

Stickoxid-Messwerte Januar bis Juli 2017 in Darmstadt (Station Hügelstraße).
Datenquelle: HLNUG
Grafik: M. Huth

Die Grafik zeigt, dass in jedem Monat des Jahres 2017 der Monatsmittelwert für Stickoxid oberhalb von 40 µg/m³ liegt. Somit wird am Ende des Jahres auch der Jahresmittelwert über dem zulässigen Grenzwert von 40 µg/m³ liegen.

Das Gerichtsurteil hat den Stuttgarter Luftreinhalteplan als unzureichend zurückgewiesen.

Auch in Darmstadt gibt es einen Luftreinhalteplan, in dem die Maßnahme “Fahrverbote” explizit ausgeschlossen wurde. (Blogartikel dazu)

Zitat aus dem Luftreinhalteplan Darmstadt (2. Fortschreibung, Kapitel 7.5.9):

Da der Kfz-Verkehr Hauptverursacher der NO2-Belastung ist, wäre eine Sperrung von Strecken für den Kfz-Verkehr die effektivste Maßnahme und würde zur sicheren Grenzwerteinhaltung führen. Da der NO2-Immissionsgrenzwert jedoch auf praktisch allen größeren Straßen in Darmstadt überschritten wird, müsste praktisch die komplette Innenstadt für den Verkehr gesperrt werden.

..

Für derartige Maßnahmen gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage. Weder kann eine Stadt komplett für den Fahrzeugverkehr oder nur für Diesel-Pkw gesperrt werden.

Fazit: Darmstadt, zieh dich warm an. Oder: Darmstädter, verkauft eure Autos, solange sie noch was wert sind.

Welche Maßnahme könnte noch den Stickoxid-Eintrag in Darmstadt verringern?

Zum Beispiel eine Pförtnerampel an allen Einfallstraßen, oder eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung.

Nun wird demnächst tatsächlich ein Parkautomat im Kapellplatzviertel aufgestellt. Aber im Woogsviertel wird in den nächsten Monaten .. gar nichts passieren. Dabei ist genau dort das Problem des Gehwegparkens besonders hoch (und nicht im Kapellplatzviertel).

3 Gedanken zu „Stickoxid-Grenzwertüberschreitung in Darmstadt“

    1. Herr Sündorf verweist im Video auf folgendes Zitat aus der 39. BImSchV: “Messstationen für den städtischen Hintergrund müssen so gelegen sein, dass die gemessene Verschmutzung den integrierten Beitrag sämtlicher Quellen im Luv der Hauptwindrichtung der Station erfasst. Für die gemessene Verschmutzung sollte nicht eine einzelne Quelle vorherrschend sein, es sei denn, dies ist für eine größere städtische Fläche typisch. Die Probenahmestellen müssen grundsätzlich für eine Fläche von mehreren Quadratkilometern repräsentativ sein.”
      Nach Ansicht von Herrn Sündorf ist die Meßstation an der Hügelstelle nicht an der richtigen Stelle, da gemäß obigem Zitat “nicht eine einzelne Quelle vorherrschend” sein soll.
      Allerdings bezieht sich dieses Zitat auf Meßstationen zur Messung des städtischen Hintergrundes, nicht auf Meßstationen an Problemstellen. Somit trifft es im Fall der Hügelstraße nicht zu.

  1. Es ist unverständlich, dass eine Meßstelle in der Hügelstrasse , die nicht gesetzteskonform installiert ist, ( direkt hinter dem Tunnelausgang und in einer Steigung ) für Fahrverbote und Gerichtsurteile herangezogen wird. Die Stadt Darmstadt nichts dagegen tut, dass diese Messstelle versetzt wird und somit in Grichtsurteilen herangezogen wird. Ich bin überzeugt wenn flächendeckender gemessen wird, dass dann die Werte unter dem Grenzwert liegen.

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