An vielen Straßen sind Schutzstreifen markiert, um Radfahrer sicher zu führen.
Gemäß der “Empfehlungen für Radverkehrsanlagen” muss zwischen dem Schutzstreifen und parkenden Fahrzeugen ein Sicherheitsraum von 50 cm eingehalten werden (mindestens 25 cm).
![Schutzstreifen](http://www.adfc-nrw.de/uploads/pics/ERA2010_Schutzstreifen.jpg)
Bei der Planung der Markierung wird dies jedoch häufig übersehen.
Hier zwei Beispiele aus der Dieburger Straße in Darmstadt und aus Mainz.
![Schutzstreifen Dieburger Str](http://www.verkehrswende-darmstadt.de/wp-content/uploads/2015/08/Schutzstreifen-Dieburger-Str.jpg)
![Schutzstreifen Mainz](http://www.verkehrswende-darmstadt.de/wp-content/uploads/2015/08/Schutzstreifen-Mainz.jpg)
![Schutzstreifen ohne Schutzfunktion für Radfahrer auf der L3103 in Jugenheim an der Bergstraße](http://www.verkehrswende-darmstadt.de/wp-content/uploads/2015/08/Schutzstreifen-in-Jugenheim-300x225.jpg)
Zu den verschiedenen Führungsformen für Radfahrer habe ich einen Blogeintrag erstellt.
Schutzstreifen sind nicht unumstritten, wie dieser Artikel zeigt.