Urteil: Radwege-Benutzungspflicht nur noch in Ausnahmen

Viele benutzungspflichtige (= mit blauem Schild gekennzeichnete) Radwege entsprechen nicht den aktuellen Richtlinien nach ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen). Bei diesen Radwegen muss die Benutzungspflicht aufgehoben werden (=> Fußgänger, Rad frei). So hat es das Verwaltungsgericht Gießen im Juli 2013 entschieden (Aktenzeichen 6 K 268/12.GI).

Auch in Darmstadt gibt es viele benutzungspflichtige Radwege, die nicht den Richtlinien entsprechen. Dort muss nun die Benutzungspflicht aufgehoben werden oder der Weg den Richtlinien entsprechend umgebaut werden.
Beispiel: Kasinostraße.

In dieser Karte sind die “offiziellen” Fahrrad-Hauptrouten dargestellt: Fahrrad-Hauptrouten in Darmstadt

Achtung: So lange die Benutzungspflicht durch das blaue Schild angeordnet ist, darf nicht auf der Fahrbahn gefahren werden.
Ausnahme: Es fahren mehr als 15 Radfahrer im geschlossenen Verband, was in Darmstadt regelmäßig am zweiten Freitag im Monat um 19 Uhr passiert (Start auf dem Marktplatz) (Critical Mass).

Informationen zur Breite von Radwegen finden sich in der Infothek.

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