Fahrverbote bei schlechter Luft?

Darmstadt hat die dreckigste Luft Hessens.

Die Stickoxid-Grenzwerte werden regelmäßig überschritten. Es gibt einen Aktionsplan, der aber nicht ausreichend ist. Auch die beschlossene Fortschreibung (Ausweisung einer Umweltzone, Erweiterung LKW-Durchfahrtverbot) wird die Schadstoffe nicht davon abhalten, weiter die Grenzwerte zu überschreiten.

In Stuttgart gibt es jetzt die Idee, Fahrverbote einzurichten.
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann sagte, dass ab 2017 nur noch abwechselnd Fahrzeuge mit geraden und ungeraden Kennzeichen fahren dürften.

Inzwischen gibt es ein offizielles Schreiben, in dem die geplanten Maßnahmen konkretisiert sind. Eine Auswahl der Maßnahmen:

  • Umweltstreifen: Bestehende Fahrstreifen mehrspuriger Straßen sollen für mehrfach-besetzte oder emissionsarme Kfz reserviert werden.
  • Ausweitung des Parkraummanagements (= Parkgebühren).
  • Erstellung eines Fußverkehrskonzepts.
  • Förderung des Radverkehrs: Verwirklichung von 36 Radhauptrouten, Verdoppelung des Etats.
  • Tempo 40 an Steigungsstrecken.
  • Feinstaub-Alarm bei Inversions-Wetterlage mit zwei Stufen:
    Stufe 1 = Appell an die Bevölkerung, das Auto stehen zu lassen. Evtl. Reduktion des ÖPNV-Ticketpreises.
    Stufe 2 (ab 2018) =
    a) Einfahrt nur noch, wenn mindestens zwei Personen im Auto sitzen, oder das Auto eine blaue Plakette hat. Alternativ:
    b) Einfahrt nur noch für Fahrzeuge mit geradem bzw. ungeradem Kennzeichen sowie Elektrofahrzeuge.
    Stufe 2 tritt in Kraft, wenn die Maßnahmen von Stufe 1 keine ausreichenden Verbesserungen bringen.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten
Themenübersicht “Feinstaub” bei den Stuttgarter Nachrichten: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/thema/Feinstaub


*** UPDATE 17.1.2016 ***

Ab 12.1. kann Feinstaub-Alarm ausgerufen werden, und bereits heute ist das erste Mal Feinstaub-Alarm (Stufe 1) in Stuttgart: offizielle Seite

Man bekommt einen Freimonat beim Kauf eines ÖPNV-Jahrestickets. Es gibt ÖPNV-Einzeltickets zum halben Preis – aber nur bei den ersten zwei Feinstaubalarmen und nur über eine spezielle App.

*** UPDATE 17.1.2017 ***

Screenshot von www.stuttgart.de/feinstaubalarm vom 17.1.2017

Der erste Feinstaubalarm des Jahres wurde gestern ausgerufen. Nun haben wir also 2017, und natürlich gibt es keine Fahrverbote.

Dafür findet sich in der FAQ folgender Text:

In einem gerichtlichen Vergleich hat sich das Land Baden-Württemberg im April 2016 zudem verpflichtet, ab dem 1. Januar 2018 verkehrsbeschränkende Maßnahmen für das Neckartor zu ergreifen, sollten die Immissionsgrenzwerte 2017 weiterhin überschritten werden. Diese Maßnahme muss laut Vergleich geeignet sein, eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Neckartor um ca. 20 Prozent zu bewirken.

*** UPDATE 22.2.2017 ***

Es gibt nun einen Beschluss vom Land Baden-Württemberg, der es ermöglicht, Fahrverbote ab 2018 zu verordnen. Der Artikel hat es auch auf tagesschau.de geschafft.

Der Beschluss ist wohl vorgreifend auf einen Gerichtstermin, der Ende Februar 2017 stattfindet, und bei dem das Land erklären muss, was sie gegen die hohen Stickoxidwerte zu tun gedenkt.

Sicher gibt es viele Ausnahmen: Nur bei Feinstaubalarm, nur in bestimmten Stadtbereichen, gilt nicht für Handwerker – und gilt nicht für Lieferverkehr. Und alle Fahrzeuge mit Euro6-Abgasnorm dürfen auf jeden Fall rein. (auch die mit Schummel-Software)

Voraussetzung ist wohl, dass es bis dahin eine blaue Plakette gibt, da das Verbot sonst nicht kontrollierbar sein wird. Und die wird es voraussichtlich frühestens nach der Bundestagswahl im Herbst geben.

Pressemeldung:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.feinstaub-in-stuttgart-gruen-schwarz-beschliesst-fahrverbote-ab-2018.b458d6ee-9453-4e0e-8ac0-1b6ef7cd7a8b.html

Gutachten mit Zusammenfassung:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-umwelt/luftreinhaltung/luftreinhalteplanung-stuttgart/faq-wirkungsgutachten/

*** UPDATE 3.10.2017 ***

Die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg will das gerichtlich geforderte Fahrverbot für Diesel-Pkw in Stuttgart nicht zum 1. Januar 2018 einführen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und sein Stellvertreter, Innenminister Thomas Strobl (CDU), hätten abgesprochen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig einzulegen.
Artikel bei tagesschau.de

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