Lärmgrenzwert mit Ausnahmen für Sportwagen

Autolärm nervt und macht krank. In der Straßenverkehrsordnung ist sogar vorgesehen, dass Straßen geschlossen werden, wenn es zu laut ist.

Leider habe ich noch von keinen Fall gehört, in dem eine Straße geschlossen wurde.

Die EU hat im März 2014 neue Grenzwerte für die Lärmemissionen von Autos beschlossen.

Die Grenzwerte sollen ab 2016 schrittweise – gaanz langsam – abgesenkt werden.

Die Regelung gilt nur für Neuwagen. Bei Motorrädern ändert sich nix. Und für bestimmte Fahrzeugtypen wurde ein höherer Grenzwert festgelegt als bisher!

Für welche Fahrzeuge wurde der Lärmgrenzwert angehoben?
Für Pkw mit einer Leistung > 160 kWh, also Oberklasse-Autos und Sportwagen!

Tatsächlich sollten die Grenzwerte ursprünglich viel strenger ausfallen: alle Neuwagen sollten nur noch 68 dB emittieren, im Vergleich zu 74 dB heute.

Zitat aus einem Artikel von Zeit-Online:

Fahrzeuge mit 73 Dezibel werden von Menschen in Straßennähe etwa eineinhalb Mal so laut wahrgenommen wie ein Fahrzeug mit 68 Dezibel, erläutert Gregor Kolbe, Lärmexperte beim VCD. Durch den logarithmischen Aufbau der Dezibel-Skala führt der deutsche Vorschlag laut T&E dazu, dass Sportwagen von Porsche (73 Dezibel) künftig bis zu viermal lauter sein dürften als andere Autos (68 Dezibel), stärker motorisierte 3er-BMW oder Audi A4 (70 Dezibel) dürften noch doppelt so laut sein.

Wo kommen die Ausnahmen her? Zitat aus dem Zeit-Artikel:

Die Bundesregierung [..] hat eilig ein eigenes Positionspapier [ ..] geschickt.

Und wo hat die Bundesregierung dieses Positionspapier her? Zitat aus dem “Alle Macht den Rädern”-Blog:

Die Verhandlungen über die Grenzwerte wurden zwischenzeitlich unterbrochen, weil akuter Korruptionsverdacht bestand: Der Vorsitzende der Kommission, die diese ausarbeiten sollte, verwendete eine Powerpoint-Präsentation, die direkt von Porsche stammte.

Quellen:

——– Update 4.8.2018 ———-

Die Bundestag-Grünen haben eine Kleine Anfrage zum Thema Motorrad-Lärm gestellt. Anfrage und Antwort sind hier nachzulesen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/025/1902588.pdf
(Drucksache 19/2588, vom 7.6.2018, 12 Seiten)

2 Gedanken zu „Lärmgrenzwert mit Ausnahmen für Sportwagen“

  1. Ich habe einen Nachbarn, dessen Auto sehr laut ist. Wie laut genau, kann ich nicht messen, da ich kein entsprechendes Gerät dafür habe. Ich habe schon mehrmals heruntergerufen, er möge ich den Schalldämpfer in Ordnung bringen. Dann schaut der nur hoch, weiß wohl gar nicht, was ich meine. Ich werde es mal schriftlich versuchen, denn ich habe Angst vor dieser Person. Hauptsache, die tägliche Kiste Bier fehlt nicht.

Schreibe einen Kommentar zu Eckart Manuel Mutzeck Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert