Elektromobilitätsgesetz – bitte nicht in Darmstadt

Die Verkehrswende ist nur möglich, wenn die Autos nicht mehr mit Verbrennungsmotor (Benzin / Diesel) fahren.

Seit 1. April 2015 gilt das Elektromobilitätsgesetz (EmoG).

Inhalt

Was verspricht das Gesetz?

Für Elektrofahrzeuge sollen Sonderrechte geschaffen werden, z.B.:

  • besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren,
  • Parkgebühren für diese Fahrzeuge zu reduzieren oder zu erlassen und
  • Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen auszunehmen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden. (z.B. Freigabe von Busspuren)

 

Bild: BSM

Damit das funktioniert, gibt es eine neue Plakette, mit der Elektrofahrzeuge gekennzeichnet werden. Ausserdem sollen Kennzeichen mit einem “E” ergänzt werden.

Für welche Fahrzeuge gilt das Gesetz?

Es werden die falschen Fahrzeuge als Elektrofahrzeuge ausgewiesen:

Nach EmoG kein Elektroauto: Renault Twizy. Bild: Sae1962 CC BY-SA Wikimedia
Nach EmoG kein Elektroauto: Renault Twizy.
Bild: Sae1962 CC BY-SA Wikimedia

Der Renault Twizy fährt rein elektrisch und ist sehr klein und sparsam. Er ist nach dem EmoG kein Elektrofahrzeug.

Der Mercedes S500 mit über 300 PS ist nach EmoG ein Elektrofahrzeug. Denn es hat zur besseren Beschleunigung einen kleinen Elektromotor eingebaut. Sein Verbrauch liegt bei 6,5 l Diesel pro 100 km. Er ist nach dem EmoG ein Elektrofahrzeug, da er 30 km rein elektrisch fahren kann.

Elektrofahrräder sind auch nicht berücksichtigt und dürfen z.B. nicht auf Busspuren fahren.

Was sagen die Kritiker?

  • Kritik in der Zeit
  • Stellungnahme des Bundesverband Solare Mobilität
  • Stellungnahme des BUND für Umwelt und Naturschutz (PDF 4 Seiten)
  • Der Bundesverband Erneuerbare Energien hat in einer  Stellungnahme (PDF 6 Seiten) Verbesserungen am Gesetz vorgeschlagen, z.B. dass das Gesetz auch für den Twizy und Elektrofahrräder gelten solle. Keiner dieser Vorschläge wurde angenommen.

Was ändert sich in Darmstadt?

Darmstadt kann die Einrichtung von Ladestationen und die Freigabe von Busspuren für Elektroautos beschließen. Dies entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

Das Aktionsbündnis Verkehrswende empfiehlt, auf die Freigabe von Busspuren zu verzichten. Denn das EmoG privilegiert vor allem Luxusautos. Tatsächlich nachhaltige Fahrzeuge wie der Twizy oder Elektroräder dürften dagegen nicht die Busspur nutzen.

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