Rheinstraße: Masten auf Gehweg geplant

In der Rheinstraße zwischen der Kreuzung Rhein-/Neckarstraße und der Grafenstraße sollen auf dem Gehweg neue Masten platziert werden. (Plan-Unterlagen)

Oberleitung in der oberen Rheinstraße. Die Straßenbeleuchtung ist oberhalb befestigt.
Oberleitung in der oberen Rheinstraße. Die Straßenbeleuchtung ist oberhalb befestigt.

Inhalt

Wofür sind die neuen Masten?

Die Straßenbahn soll eine verstärkte Oberleitung bekommen, weil die neuen Straßenbahn-Triebwagen mehr Strom aufnehmen. Bisher ist die Oberleitung an sogenannten Wandankern befestigt, also direkt an den Häusern.

Zukünftig sollen nach Wunsch der HEAG mobilo keine Wandanker mehr verwendet werden. Also sollen Masten auf den Gehweg.

Fotomontage Hochkettenfahrleitung Rheinstraße. Quelle: Planunterlagen RP
So soll es zukünftig aussehen: Fotomontage Hochkettenfahrleitung Rheinstraße.
Quelle: Planunterlagen RP

In diesem Bereich (blaue Linie) sollen die neuen Masten stehen.
Zwischen Berliner Allee und Rhein-/Neckarstraße werden die vorhandenen Masten ausgetauscht.

Welchen Umfang haben die Masten?

Masten mit 40 cm Durchmesser, wie sie auch in der Rheinstraße geplant sind.
Masten mit 40 cm Durchmesser, wie sie auch in der Rheinstraße geplant sind.

Die Masten sollen einen Durchmesser von 30-40 cm haben. Dies hat ein Mitarbeiter des Planungsbüros auf Anfrage gesagt. Damit sind sie so “dick” wie die Masten in der Göbelstraße beim Hauptbahnhof.

In der Planzeichnung sind auf beiden Seiten je 5 Masten vorgesehen. (siehe Plan Anlage 3.2, S. 4)
Weitere Masten für die Beleuchtung können hinzukommen, wie auf S. 6 des Erläuterungsberichtes steht.

Was sagen Kritiker zur Planung?

Der Straßenquerschnitt ist hier so eng und sensibel, dass nicht nur eine optische Verschandelung des Straßenraumes droht, sondern auch eine Beeinträchtigung der Fuß- und Radwegflächen zu befürchten ist.

Es gäbe Alternativen: Es wäre sicher möglich, eine parallele Leitung zur Verstärkung zu verlegen mit mehreren Verteilungs-Einspeisungen.

Die geplante Ausführung  (Kettenwerk mit Tragseil und an Hängern aufgehängtem Fahrdraht) ist nur zwingend erforderlich bei Geschwindigkeiten über 60 km/h.

Eine weitere Möglichkeit einer Querschnittvergrößerung ist ein Doppelfahrdraht.

Müssen Wandanker vom Hauseigentümer geduldet werden?

Wandanker müssen laut Personen-Beförderungs-Gesetz vom Hauseigentümer geduldet werden:

PBefG § 32: ” .. Eigentümer .. haben .. das Anbringen oder Errichten von Haltevorrichtungen für elektrische Leitungen ..  zu dulden.”

Kann man sich über die Planung beschweren?

Wem diese Planung nicht gefällt, der kann bis zum 23. März 2015 eine Einwendung beim Magistrat der Stadt oder beim Regierungspräsidium einreichen.

Wie reagiert der Magistrat auf die Planungen und die Kritik?

Baudezernentin Cornelia Zuschke sagte im Bauausschuss am 4.3. (laut Echo vom 6.3.), dass sie eine „minimierte Variante“ einfordern werde. So sollten weniger massive Masten errichtet und diese genau zur Rheinstraßen-Achse ausgerichtet werden. Zudem werde geprüft, inwieweit Aufhängungs- und Beleuchtungsmasten gebündelt werden könnten.

Zum Thema Wandanker sagte sie: „Neben den Eigentumsverhältnissen müssen wir hier vor allem statischen Belangen Rechnung tragen.“

Fotodokumentation

Fotodokumentation der Mast-Standorte (Standorte aus dem Plan entnommen):

Proteste in anderen Städten erfolgreich

Auch in anderen Städten war geplant, Wandanker durch Masten zu ersetzen. Zum Beispiel in Essen. Dort wurde dank Bürgerprotest der Mastbau im Jahr 2011 gestoppt, wie die WAZ schreibt.

 

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