Endlich Radfahrstreifen auf der Heidelberger Straße geplant

Die Heidelberger Straße in Darmstadt ist zwischen Hermannstraße und Landskronstraße für Radfahrer nicht gut zu befahren. Radverkehrsanlagen haben eine schlechte Qualität oder sind gar nicht vorhanden.

Das soll nun geändert werden: gemäß der Magistratsvorlage 2017/0060, im April 2017 vom Magistrat beschlossen, sollen beidseitig Radfahrstreifen eingerichtet werden. Die Planung wurde bereits 2012 begonnen, die Umsetzung soll nach den Sommerferien 2017 erfolgen.

Zitate aus der Vorlage:

Für die vorliegende Entwurfsplanung wurde [..] die Variante ausgewählt, die möglichst viele der vorhandenen Parkmöglichkeiten erhält.

Grundsätze der Planung

Basierend auf der Variantenauswahl wurde eine Planung mit folgenden Grundsätzen erarbeitet [Auszug]:

  • Durchgehende Radverkehrsanlagen als Radfahrstreifen zwischen den Einmündungen Moosbergstraße und Herrmannstraße.

  • Breite der Radfahrstreifen nach dem technischen Regelwerk.

  • Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Fahrzeugen oder Taxiständen von 0,50 m.

  • Rotmarkierung der Radfahrstreifen in sicherheitsrelevanten Bereichen (Radfahrerfurten außerhalb der lichtsignalgeregelten Knotenpunkte, Radfahrstreifen in den Zufahrten zulichtsignalgeregelten Knotenpunkten sowie an stark frequentierten Grundstückszufahrten wie z.B. Tankstellen oder größeren Parkplätzen).

  • Stellhilfen für 42 Fahrräder, dezentral angeordnet.

  • Weitestgehender Erhalt der auf den Gehwegen und am Fahrbahnrand markierten Parkmöglichkeiten für den KFZ-Verkehr auf beiden Seiten der Heidelberger Straße.

  • Verzicht auf die zeitlich eingeschränkt zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten in zweiter Reihe auf der Fahrbahn stadtauswärts.

An Stellen mit “erkennbarem Bedarf” werden insgesamt 42 Fahrradparkmöglichkeiten geschaffen.

Der Radfahrstreifen wird eine Breite von 1,50 m .. 2,00 m bekommen. Die Regelbreite gemäß den Vorgaben aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen beträgt 1,85 m.

Die Breite des Sicherheitsraumes zu parkenden Fahrzeugen ist mit 50 cm an der Untergrenze. (50..75 cm möglich)

Zitat aus der ERA 2010, Kapitel 3.3 Radfahrstreifen:

Bei hohen Kfz- bzw. Radverkehrsstärken [..] oder häu-
figem Auftreten von Fahrrädern mit Anhänger sollte die
Breite mindestens 2,00 m betragen.

An einer Stelle gibt es eine Markierung, die in der StVO nicht vorgesehen ist: einen Schutzstreifen mit roter Fahrbahnmarkierung.

Fazit: Der Bereich mit lediglich 1,50 m Breite des Radfahrstreifens ist für mich nicht akzeptabel (Haltestelle Bessunger Straße Richtung Süden bis Landskronstraße). Insbesondere stört mich, dass in der Magistratsvorlage fälschlicherweise steht:

Breite der Radfahrstreifen nach dem technischen Regelwerk.

Ich schlage vor, die Breite des Radfahrstreifens von 1,50 m auf 2,00 m zu erhöhen, und die Breite der beiden angrenzenden Kfz-Fahrstreifen von 3,00 m auf jeweils 2,75 m zu reduzieren. Alternativ sollten die ca. 10 Parkstände auf dem Gehweg auf der Westseite entfernt werden, dann würde der Sicherheitstrennstreifen entfallen.

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