Gehwegparken im Bürgerhaushalt 2013

Im Bürgerhaushalt 2013 wurden von Bürgern 160 Vorschläge zur Sanierung des Haushaltes gemacht. Die Vorschläge mit den meisten Stimmen sollen vom Magistrat umgesetzt werden. Eines davon war das Thema Gehwegparken.
Auf der Website zum Bürgerhaushalt wird der Inhalt der Magistratsvorlagen vorgestellt.
Zum Gehwegparken steht dort seit Februar 2014:

“Der Magistrat stimmt einer Ahndung des Gehwegparkens unter Berücksichtigung und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen zu.”

Aber was sagt der Oberbürgermeister dazu?

Zitat aus dem Echo-Artikel “Stadt setzt Vorschläge zum Bürgerhaushalt in Magistratsvorlagen um” vom 8. November 2013:

Die 21 bestbewerteten Vorschläge zum Bürgerhaushalt 2013 in Darmstadt aus etwa 160 eingereichten Ideen sind nach Prüfung durch die städtische Verwaltung in 15 Magistratsvorlagen eingeflossen, die nun den parlamentarischen Prozess durchlaufen.
[..]
Andere Vorschläge [..] träfen auf [..] Hinderungsgründe. Als Beispiel nannte Partsch den Vorschlag, Parken auf Gehwegen
unnachsichtiger als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. „Ja, das ist im Kern richtig. Aber wir haben Viertel mit einem großen Parkdruck.“ Bei engen Straßen käme es zu Verkehrsbehinderungen, parkten alle Autos auf der Straße. „Da hilft rigides Vorgehen nicht. Wir bleiben da lieber bei unserer pragmatischen Linie.“

In der ausführlichen Begründung der Magistratsvorlage zeigt sich denn auch die Meinung unseres grünen Oberbürgermeisters:

“In vielen Bereichen im Stadtgebiet wird teilweise seit Jahren mit zwei Rädern, in wenigen Fällen auch mit dem ganzen Fahrzeug, auf dem Gehweg geparkt, ohne dass eine Behinderung des Fußgängerverkehrs vorliegt.

In diesen Fällen hat es sich bewährt, das Gehwegparken zu tolerieren, da der hohe Parkdruck vielerorts keine Alternative zulässt, bzw. das Parken am Fahrbahnrand sogar zu Behinderungen führen würde.

An dieser Praxis sollte festgehalten werden.”

Der Status Quo soll also beibehalten werden.
Das bedeutet: Kontrolle nur sporadisch, Knöllchen gibt’s nur, wenn die Restgehwegbreite 1,20 m unterschreitet. Beziehungsweise gar nicht, wie man an den vielen 90 cm breiten Rest-Gehwegen sieht.

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