TU-Parkhäuser – Wann ist die öffentliche Nutzung möglich?

Im Martinsviertel gibt es weniger Parkplätze als Autos. Deshalb toleriert die Stadt, dass illegal auf Gehwegen geparkt wird. Dabei gibt es in zentraler Lage ein großes Parkhaus: das TU-Parkhaus in der Ruthsstraße. (TU = Technische Universität Darmstadt)

Dieses Parkhaus hat allerdings einen großen Haken: es ist nur für TU-Angehörige zugänglich.

Was müsste sich ändern, damit das Parkhaus für die öffentliche Nutzung freigegeben wird?

  1. Der TU-Präsident muss sein OK dazu geben.
  2. Das Parkhaus benötigt eine Freigabe für die öffentliche Nutzung. Dafür muss es an die aktuellen Sicherheitsnormen angepasst, also umgebaut werden.

In einem Echo-Artikel von November 2015 wird die Situation beleuchtet.

Argumente gegen die öffentliche Nutzung, vorgetragen vom TU-Präsidenten Manfred Efinger:

  • Der Umbau koste voraussichtlich zwischen 450.000 und 500.000 Euro.
  • Das Parkhaus müsse werktags von 6 bis 20 Uhr den Besitzern der TU-Mobilitätskarte zur Verfügung stehen.
  • Das Parkhaus würde planmäßig erst im Jahr 2018 / 2019 saniert.
  • In unmittelbarer Nachbarschaft wird ein neues TU-Gebäude gebaut, durch das voraussichtlich weitere Parkplätze genutzt werden. Es soll erst abgewartet werden, wie viele Parkplätze das sein werden. (Der Bau hat noch gar nicht begonnen..)
  • Die Stellplatzsatzung schreibt vor, dass die Stellplätze rund um die Uhr für die TU vorgehalten werden müssen.

Argumente für die öffentliche Nutzung, vorgetragen von zwei Gastronomen aus dem Martinsviertel:

  • Die Umbaukosten würden sich durch die Parkgebühren refinanzieren: „Wenn monatlich nur 1.200 Euro durch Anmietungen eingenommen werden, sind das 14.400 EUR im Jahr und 360.000 EUR in 25 Jahren.“
  • Das Parkhaus sei nicht ausgelastet: „Von den 450 Stellplätzen würden nur 250 bis 270 genutzt. Von Freitag 15 Uhr bis Montag 7.30 Uhr gebe es 70 Prozent Leerstand. „
  • Einfahrt ins Parkhaus Mo-Fr, gezählt Herbst 2015:
    5:00 – 6:30 Uhr < 10 Fahrzeuge
    6:30 – 7:45 Uhr 76 Fahrzeuge
    7:45 – 8:45 Uhr 62 Fahrzeuge
    8:45 – 10:00 Uhr 108 Fahrzeuge
    10:00-11:00 Uhr 13 Fahrzeuge


Lage des Parkhauses im Martinsviertel.

In anderen Städten wurde die Stellplatzsatzung so geändert, dass nachts eine andere Nutzung möglich ist:

Stadt Germering (von 2013):
§4 (4) .. Die Stellplätze müssen innerhalb der Betriebszeit benutzbar sein. ..
Zum Vergleich die alte Satzung von 1994. Dort war der Satz noch nicht enthalten.

Stadt Radeburg (von 1994):
§6 (5) .. Unter Beachtung der terretorialen Lage und der Sicherheitskriterien sind nach Geschäfts- und Betriebszeiten die Stellflächen für die allgemeine Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert