Magistratsvorlage Parkbeirat veröffentlicht

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Vorlage 2014/0386 „Bericht zum Sachstand des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes und zur Arbeit des Parkbeirates“ (PDF 8 Seiten) am 12. Februar 2015 beschlossen.

Damit werden im Laufe des Jahres 2015 in zwei Modellquartieren (Woogsviertel/Kapellplatz-Viertel und Johannesviertel) die Eckpunkte zur Parkraumbewirtschaftung umgesetzt.

Zum Eckpunktepapier steht in der Vorlage u.a.:

  • Um die bequeme und sichere Nutzbarkeit der Gehwege [..] zu sichern, werden [..] zusätzliche Maßnahmen ergriffen:
    • Markierung von Stellplätzen
    • Parkverbote
    • Einbahnstraßen
    • verkehrsberuhigte Bereiche
  • Höchstparkdauer von 1 oder 2 Stunden im Umfeld von Einzelhandel.

[Der Park-Beirats-Vorschlag der Agenda 21 war: Höchstparkdauer 30 Minuten, denn dadurch gibt es mehr Parkierungsvorgänge und Verfügbarkeit für mehr Nutzer]

  • Intensive Öffentlichkeitsarbeit bei Vorbereitung und Einführung.

Zitate aus der Vorlage:

[Parkplätze] nehmen Einfluss

  • auf die Erreichbarkeit und damit auch die Attraktivität einer Stadt und ihrer einzelnen Ziele,
  • auf die Verkehrsmittelwahl der Bewohner und Besucher sowie
  • auf das Straßenbild und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums für [Fußgänger], und damit wiederum auf die Attraktivität einer Stadt.

Das regelwidrige Parken auf Gehwegen beeinträchtigt die Sicherheit von Zu-Fuß-Gehenden, auch auf ausgewiesenen Schulwegen.


Folgende Ziele sollen mit Hilfe der Parkraumbewirtschaftung erreicht werden:

  • Verbesserung der Parkraumsituation für Anwohner [..].
  • Sicherung der Erreichbarkeit der relevanten Ziele für Besucher, Kunden und Lieferanten.
  • Unterstützung einer Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund (Zu-Fuß-Gehen, Fahrrad, ÖPNV, CarSharing, Fahrgemeinschaften).
  • Verbesserung der Situation für Zu-Fuß-Gehende durch systematisches Unterbinden behindernden Parkens auf Fußwegen.

[Wie ist „behindernd“ definiert? Bei <1,20 m?? Kompromissvorschlag des Aktionsbündnisses Verkehrswende: <1,80 m]

  • Sachgerechte Kostenbeteiligung der Nutznießer an der Bereitstellung von Parkraum.
  • Vorgehen von innen (höchster Parkdruck) nach außen. (Hinweis: dies steht der Befassung punktueller Parkprobleme in Quartieren, die bei dem systematischen Vorgehen erst später behandelt werden, nicht entgegen.)

Plausibilitätsbetrachtungen lassen darauf schließen, dass das Stellplatzangebot im privaten Raum auch nachts, zur Zeit der höchsten Nachfrage durch Bewohner, noch freie Kapazitäten aufweist: im Kapellplatz- / Woogsviertel in einer Größenordnung von zwei Drittel, im Johannesviertel von zwei Fünftel des Angebots.

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